Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Geschäften zugrunde, gleichgültig ob es sich um die Lieferung eines Fahrzeuges, oder den Verkauf von Fahrzeug- und Zubehörteilen oder um die Durchführung von Arbeiten an einem Fahrzeug ( Reparaturen, Umbauten, Änderungen ) geht. Sie gelten für sämtliche Geschäfte mit den betreffenden Kunden bzw. Auftraggebern und müssen für Folgeaufträge/- geschäfte nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Preisangaben
Unsere Preisangaben, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, sind Tagespreise in Euro und inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben. Sämtliche Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
3. Vertragsaufhebung
Wünscht ein Kunde nachträglich die Aufhebung eines mit uns verbindlich geschlossenen Vertrages, ohne dass ein entsprechender Rechtsanspruch nach dem Vertrag den vorliegenden AGB oder gesetzlichen Bestimmungen besteht, so entscheiden wir in freiem Ermessen, ob diesem Wunsch nachgegeben wird oder nicht. Wird dem Aufhebungswunsch des Kunden entsprochen, besteht auch ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung zu unseren Gunsten ein pauschaler Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% der Autragssumme. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Schaden im konkreten Einzelfall geringer ausgefallen ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall auch eine konkrete Schadensberechnung durchzuführen.
4. Beschaffenheit der Fahrzeuge, Veränderungen
Grundsätzlich sind die von uns ausgelieferten Fahrzeuge nach der allgemeinen Straßenverkehrszulassungsverordnung zugelassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Werden im Hinblick auf einen besonderen Verwendungszweck des Kunden Umbauten oder Änderungen vorgenommen, können diese dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr für die Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Fahrzeug für Wettbewerbszwecke ausgestattet wird. Solche Änderungen führen zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis und darüber hinaus auch zur erheblichen Senkung der Haltbarkeitsdauer diverser Fahrzeugteile. Dies wiederum kann auch zu Folgeschäden an anderen Fahrzeugteilen führen. Für den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis und die beschriebenen Schäden übernehmen wir in diesem Fall keinerlei Gewährleistung oder Haftung.
5. Beschaffenheit / Eigenschaften von Fahrzeugteilen
Der Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen und Zubehör kann zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) führen. Der Erhalt der ABE bei der Lieferung und der Montage von Fahrzeugteilen und Zubehörteilen ist von uns vertraglich nur dann geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Grundsätzlich trägt der Kunde die Verantwortung für den Erhalt der Allgemeinen Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges. Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile sind von uns vertraglich nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil unserer Leistungsverpflichtungen ist.
6. Liefertermine
Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, außer wenn sie ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Mit unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen kommen wir erst in Verzug, wenn nach Ablauf des vereinbarten Termins der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
7. Abnahme / Abnahmeverzug
Bei Kaufverträgen ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, oder zum verbindlich vereinbarten Termin, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort abzunehmen. Erfolgt die Abnahme innerhalb der vorgenannten Frist nicht, so sind wir berechtigt, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Woche zu setzen für die Nachholung der Abnahme. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird der Kaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, in diesem Falle vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen. Der Setzung dieser Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat oder offenkundig nicht zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises in der Lage ist. Wir sind berechtigt im Falle der Erfüllungsverweigerung einen Schadenersatz von 20 % des vereinbarten Kaufpreises geltend zu machen. Dem Käufer bleibt nachgelassen in dem Fall nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall auch nachzuweisen, dass der Schaden höher ist.
8. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Kaufpreise für Fahrzeuge, Ersatzteile oder Zubehör und die Vergütung für Dienstleistungen und Werklöhne für Reparaturen bei Abholung in bar zu zahlen. Erfolgt die Auslieferung auf Wunsch des Kunden durch uns oder per Paketdienst oder Spedition, so ist der Kaufpreis vorab zu zahlen.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und eventuellen Verzugsschadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Zahlung desselben unser Eigentum. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Erwerb des Kaufgegenstandes zum Betrieb seines Handelgewerbes gehört, so gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch bzgl. Sämtlicher sonstiger Forderungen, die uns aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen. Zu einem Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat oder für anderweitige Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene anderweitige Sicherung besteht. Für die Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht zum Besitz an dem Fahrzeugbrief zu. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung, Nutzung oder Veränderung des Kaufgegenstandes nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits zulässig. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, Ausübung eines Werkunternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat uns der Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten auf das Bestehen unseres Eigentumsvorbehalts hinzuweisen.
Aufgrund des Bestehens des Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand heraus zu verlangen wenn:
a) Der Käufer bei vereinbarter Teilzahlung mit mindestens 2 Raten in Verzug ist.
b)Der Käufer in Vermögensverfall gerät. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ein Haftbefehl zwecks Erzwingen der eidesstattlichen Versicherung besteht oder ein Insolvenz(antrags)verfahren über sein Vermögen anhängig ist.
c) Der Käufer ohne die vereinbarte vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen versucht den Kaufgegenstand zu veräußern, zu verpfänden, Sicherungs zu übereignen, zu vermieten oder anderweitig unsere Sicherung beeinträchtigende Verfügungen oder Veränderungen bzgl. Des Kaufgegenstandes vornimmt oder uns nicht umgehend über einen Zugriff Dritter auf den Kaufgegenstand im Rahmen eines Werkunternehmerpfandrechts oder sonstiger Pfändungen unterrichtet.
Im Falle einer Rücknahme des Kaufgegenstandes aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes ist bei der Abrechnung der gewöhnliche Verkaufswert des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung anzusetzen. Bei Kraftfahrzeugen oder Kaufgegenständen mit einem Verkaufspreis von mindestens EUR 1.000,- sind wir berechtigt, den gewöhnlichen Verkaufswert durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unserer Wahl ermitteln zu lassen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die darüber hinausgehenden Verwertungskosten sind wir berechtigt, ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses anzusetzen. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass die Verwertungskosten tatsächlich niedriger waren. Wir behalten uns vor eventuelle höhere Verwertungskosten konkret nachzuweisen.
10. Gewährleistung/Garantie
Gegenüber Verbrauchern übernimmt der jeweilige Importeur des erworbenen Neufahrzeuges für 2 Jahre die Gewährleistung im Rahmen seiner angegebenen Garantie Bestimmungen. Bei Fahrzeugteilen und Zubehör gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der 2 Jahre Gewährleistung durch den jeweiligen Importeur übernehmen wir die Gewährleistung/Garantie für 1 Jahr. Voraussetzung hierfür ist, dass jegliche anfallende Beanstandungen in unserer Werkstatt behoben werden. Der Käufer verpflichtet sich selbstständig dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug für die Reparatur der Beanstandung zu uns überführt wird und ist für sämtliche anfallenden Kosten für die Überführung verantwortlich. Bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bestehen Gewährleistungsansprüche nur dann, wenn das Fahrzeug entsprechend unseren bzw. den Herstellervorschriften regelmäßig gewartet und die vorgeschriebenen Inspektionen durch einen geeigneten Fachbetrieb (Vertragshändler) durchgeführt wurden. Der Nachweis hierfür obliegt dem Käufer. Verkäufe an Unternehmen erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Gerichtsstand
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann, so ist Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag Hargesheim oder Gerichtsstand Bad Kreuznach. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
13. Wiederrufsbelehrung / Widerrufsrecht des Verbrauchers
Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Besteller (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB durch den Anbieter. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an
Wirz Motors
Inh. Markus Wirz
Lindenstraße 5
55595 Hargesheim
E-Mail: info@wirz-motors.de
Fax: 0671 92 03 58 45
(2) Widerrufsfolgen
im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an den Anbieter zurückgewähren, muss der Besteller dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller der Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Prei der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden nach Absprache beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Anbieter mit deren Empfang. (3) Bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist der Widerruf ausgeschlossen. Dies gilt auch für Waren, die der Anbieter nicht im eigenen Angebot hat und die für den Besteller durch den Anbieter bei Dritten bestellt werden müssen.
Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.